Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. |
Allgemeines |
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Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Bei Verwendung der gelieferten Ware sind die Schutzrechte Dritter zu beachten. Dieses gilt insbesondere für bereitgestellte Fotos, Grafiken, Logos und Entwürfe. Unser Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunde, Wiederverkäufer, Vereine und öffentliche Einrichtungen. |
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2. |
Lieferung |
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Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht, gleiches gilt für Dienstleistungen (Auch wenn dem Kunden bereits eine Termin bestätigte Auftragsbestätigung von uns zu gesendet wurde. Diese verliert mit dem Rückstand seine Gültigkeit). Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist der Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben. Farbabweichungen, die durch die Natur des Materials begründet sind, sowie die jeweils Material bedingten Toleranzen von Gewicht, Stärke, Format, Zuschnitt usw. bleiben vorbehalten. Insbesondere gelten die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen, Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben als nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Nichtabnahme einer fest in Auftrag gegeben Stückzahl in voller Höhe durch den Besteller berechtigt uns einen Mindermengenzuschlag in Höhe des durch die Minderabnahme entstehenden Verlustes zu erheben. Über- oder Unterproduktionen (+/- 10% des Auftrages) werden vom Kunden akzeptiert. Die Berechnung erfolgt nach tatsächlicher Liefermenge. Bei Vorkasse erfolgt die Differenzberechnung nach Lieferung. Wenn der Kunde eine genau definierte Menge als Lieferung wünscht, wird dieses mit 10% des Auftragswertes für den Mehraufwand berechnet. |
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3. |
Berechnung |
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Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Lieferungen ab Laatzen, ohne Verpackung und Versand. Kosten für Vorfracht von Lieferanten werden 1:1 weiter berechnet. Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluss, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Menge zurückzutreten. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns genannten Preise die zurzeit des Angebotes gültigen Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden daher zu Gunsten oder zu Lasten des Auftragnehmers an veränderte Fracht- und Nebengebührensätze für unsere Lieferung angepasst, ohne dass dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht. Muster werden zum Einzelverkaufspreis berechnet. Eine Anrechnung des Musters (bei Auftragsvergabe) kann erfolgen. Spätestens bei der Auftragserteilung sind alle Angaben (insbesondere die Liefer- und Rechnungsanschrift) zu überprüfen. Spätere Änderungen sind kostenpflichtig möglich und werden mit 12,50 EUR (pro Beleg) zzgl. der gesetzlichen MwSt. berechnet. Bestimmte Dienstleistungen (z.B. Entwurfsarbeiten) können zu einer Melde- und Abgabenpflicht bei der Künstlersozialkasse (KSK) führen und sind generell vom Auftraggeber direkt zu bezahlen (KSVG).
Alle Entwürfe (und Datenerstellungen) sind kostenpflichtig und werden nach Zeitaufwand berechnet. Dieses gilt auch, wenn der Kunde eine Entwurfsgestaltung vor Auftragserteilung, als Bestandteil der Angebotserstellung, fordert. Bei Nichterteilung des Auftrages erfolgt die Berechnung der Datenerstellung / Entwurfsarbeit durch den Auftragnehmer. Eine Verrechnung mit dem späteren Auftrag kann erfolgen. Gleiches gilt für Aufmaß und Vorbesprechungen. |
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4. |
Höhere Gewalt |
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Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebene Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht. |
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5. |
Zahlung |
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Unsere
Rechnungen sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, sofort
ohne Abzug und nur in der Rechnung angegebenen Zahlungsart fällig
und zulässig. Schecks oder Wechsel werden generell nicht als
Zahlungsmittel akzeptiert. Wir behalten uns vor Anzahlungen oder
Vorkasse zu verlangen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist
können unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens
Zinsen in Höhe der banküblichen Debitzinsen, mindestens 3% über
dem jeweiligen Bundesbank Diskontsatz berechnet. Bei
Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit
oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet
unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder
Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und
sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig
zu stellen. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder
Zurückbehaltung. |
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Allgemeine Zahlungsarten |
Skonto |
Bemerkung |
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* Anzahlung (mind. 50% der Angebotssumme) |
3% |
Skonto gilt nur für den Betrag der Anzahlung. |
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*Vorkasse |
3% |
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Überweisung innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsstellung |
0% |
Unberechtigte Abzüge werden generell nachgefordert. |
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** Lastschrift (SEPA) |
2% |
Lastschrift kann mit der Zahlungsart „Anzahlung“ kombiniert werden. |
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* Die Produktion beginnt erst ab Zahlungseingang. ** Das SEPA Lastschrift Formular muss vor der Rechnungserstellung vorliegen. |
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6. |
Rücktritt |
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Durch den Auftragsnehmer (Folien-Cutter): Bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere erkennbarer Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, ungünstigen Auskünften über ihn und Verzug des Bestellers bei laufenden Zahlungsverpflichtungen sind wir zum Rücktritt berechtigt. Dies gilt auch beim Übergang des gewerblichen Unternehmens des Bestellers auf einen anderen nach Vertragsabschluss.
Auftragsstornierung durch den Kunden: Alle bis zur Stornierung anfallenden, nachweislichen Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
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7. |
Versand |
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Der Versand erfolgt unversichert auf Gefahr des Empfängers. Evtl. Transportschäden sind direkt mit dem Versandunternehmen zu regeln. Dies gilt auch bei verdeckten Schäden. Hinsichtlich Versandart und Versandweg können die Wünsche und Interessen des Käufers berücksichtigt werden; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung - gehen zu Lasten des Käufers. Standardmäßig erfolgt der Versand per Paketdienst oder Spedition. |
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8. |
Gewährleistung |
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Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Der Käufer hat die gelieferte Ware - soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung - bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware - bei verborgenen Mängeln nach Ihrer Entdeckung, spätestens jedoch zwölf Monate nach Erhalt der Ware - schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Wenn der Mangel aufgrund der Pflichtverletzung eines Zulieferers beruht, werden die Kosten für die Mängelsuche und –beseitigung nicht von uns übernommen. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. |
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9. |
Schadenersatz |
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Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem Schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften. |
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10. |
Eigentumsvorbehalt |
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Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse. Bleibt bei einer Verarbeitung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag. Die Waren und die an Ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. |
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11. |
Urheberrecht und Nutzungsrechte |
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Alle Entwürfe, Muster und Reinzeichnungen sind kostenpflichtig und unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und dürfen ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung weder im Original noch bei Reproduktionen verändert oder nachgeahmt werden. Die Vervielfältigung und Weitergabe von Entwürfen und Reinzeichnungen an Dritte ist nur im Rahmen der erteilten Nutzungsrechte zulässig. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Dieses gilt auch für Teile der Entwürfe, wenn die Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht. |
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12. |
Erfassung von Kundendaten |
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Alle Kundendaten die für die Bearbeitung von Kundenanfragen, Erstellung von Angeboten, Auftragsbestätigungen, Lieferung und Rechnungsstellung erforderlich sind, werden digital gespeichert und ausschließlich für die Kommunikation zwischen dem Kunden und der Firma Folien-Cutter Schauwerbegestaltung genutzt. Eine erforderliche Weitergabe der Daten erfolgt nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag. Insbesondere die Verwendung der Lieferdaten für den Versand. Die Speicherung erfolgt gem. den Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung. |
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13. |
Salvatorische Klausel, Erfüllungsort und Gerichtsstand |
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Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Auf alle durch die Lieferung begründeten Rechtsverhältnisse findet ausschließlich das deutsche Recht Anwendung. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Laatzen, Gerichtsstand ist Hannover. |
Stand: 01.03.2021
